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VORSCHRIFTEN

 

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: (data)

Ihr Kaufvertrag kommt mit ONESTO Konrad Chachuła (nachstehend „ONESTO", "INWEO", "der Lieferant", „wir", „uns"), Sosnowa-Str. 94/98, 97-200 Tomaszów Mazowiecki zustande.

E-mail: kontakt@inweo.eu

Umsatzsteueridentifikationsnummer: PL7732490875

 

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferant nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Preisangebot

Im Onlineshop sind Brutto- (23% MwSt.) und Nettopreise präsentieren. Sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten. Für EU-Mehrwertsteuerzahler wird eine innergemeinschaftliche Rechnung mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% ausgestellt. Für andere Steuerzahler wird eine Rechnung mit einem Mehrwertsteuersatz von 23% ausgestellt.


3. Zahlungsbedingungen

Bezahlen per STRIPE

a) Sie werden Sie nach dem Absenden Ihrer Bestellung automatisch auf das sichere Zahlungsformular von STRIPE weitergeleitet. Sie folgen den Anweisungen. Innerhalb von Sekunden erhalten wir Ihre Zahlung und Ihre Ware kann bei zwei Arbeitstage versandt werden.

Bezahlen per Vorauskasse:

b) Sie erhalten alle Informationen wie Bankdaten, Betrag usw., die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlich sind, in der Bestellbestätigungs-E-Mail auf dem Bildschirm, nachdem Ihre Bestellung versandt wurde. Nachdem die Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben wurde, wird Ihre Ware innerhalb von zwei Werktagen versendet. Wenn nach 14 Tagen noch keine Zahlung auf unserem Konto erfolgt, stornieren wir Ihre Bestellung.

 

4. Lieferungen

Lieferungen gelten ab Lieferwerk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versandkosten innerhalb Deutschlands berechnen 7,5 € exkl. MwSt. (€ 9,23 inkl. MwSt.) - Bestellung bis 30 Kilogramm (innerhalb Österreich € 10 exkl. MwSt., € 12,30 inkl. MwSt.). Ab einem Einkaufswert über 500 € exkl. MwSt. (€ 615 inkl. MwSt.) versandkostenfrei. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers vorgenommen.


5. Lieferzeit

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung des Fertigungsmusters, usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Kohlen- oder Kraftstoffmangel, Versagen der Energieversorgung oder der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

 

6. Lieferungsverzug

Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.


7. Abnahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb der angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.


8. Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung, Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt

8.1 Sollte Inweo nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Inweo verfügbar ist oder nur mit zeitlicher Verzögerung geliefert bzw. erbracht werden könnte, weil der Vorlieferant die Inweo nach Eingang der Kundenbestellung ohne deren Verschulden nicht beliefert oder z. B. eine Rückrufaktion bezüglich des bestellten Artikels auslöst, wird Inweo den Kunden hiervon umgehend informieren. Der Kunde ist berechtigt, von seinem Angebot zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen wird Inweo unverzüglich nach dem Rücktritt zurückerstatten. Für den Fall, dass der Kunde an seiner Bestellung festhalten will, kann Inweo dem Kunden eine im Verhältnis zur nicht mehr verfügbaren Ware oder Dienstleistung in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten. Eine Übersendung der angebotenen Ware bzw. eine Erbringung der angebotenen Dienstleistung erfolgt nur, wenn der Kunde das ihm unterbreitete Angebot annimmt.

8.2 In Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg oder Kriegsgefahren, Arbeitskampfmaßnahmen (auch in Zulieferbetrieben, von deren Materialbezug Inweo abhängig ist), die für Inweo nicht vorhersehbar und unvermeidbar sind, ist Inweo berechtigt, die Erfüllung des Vertrags um bis zu zwei Wochen ab Eingang der Bestellung hinauszuschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Sollte der Kunde mit der Verschiebung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen werden ihm unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

9. Gewährleistung

9.1 Inweo gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

9.2 Nach Eingang der bestellten Ware hat der Kunde diese umgehend auf Vollständigkeit und / oder etwaige Mängel hin zu untersuchen und unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Wareneingang eine Unvollständigkeit oder etwaige Mängel gegenüber der Inweo mittels schriftlicher Mängelanzeige (E-Mail an kontakt@inweo.eu) zu rügen.

Bei versteckten Mängeln hat deren Rüge unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels zu erfolgen.

9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 1 Jahr ab Zugang der Ware.

9.4 Der Kunde hat das Recht, entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Inweo kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

9.5 Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sache gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Beanspruchung entstanden ist.

9.7 Im Falle des Rücktritts gilt § 346 BGB.


10. Beanstandungen

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Forderungen durch den Auftraggeber bedingt durch Folgeschäden sind grundsätzlich aus unserer Haftung ausgeschlossen! Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Lieferanten eintrifft.


11. Rückgaberecht

Inweo bietet Ihnen als Privatkunden die Möglichkeit, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware zurückzusenden. Die Kunden tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.


Die Rücksendung hat zu erfolgen an:

ONESTO Konrad Chachuła

ul. Sosnowa 94/98

97-200 Tomaszów Mazowiecki

Poland


12. Verpackung

Verpackung aus Papier oder Pappe wird nicht zurückgenommen.


13. Eigentumsvorbehalt

Inweo behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Geschäftskunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit Inweo im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf Inweo bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Inweo die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunde die Austauschlieferung von Inweo erhält.

 

14. Firmentext, Betriebs-Kenn-Nummer und Qualitätssicherungsangaben

Der Lieferant behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebs-Kenn-Nummer sowie Qualitätssicherungsangaben (GSK-ID-Nr.) nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

 

15. Mündliche Abmachungen

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

 

16. Schlussbestimmung

Sollte sich eine Bestimmung dieser Inweo als ungültig oder unwirksam erweisen, berührt dies den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

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